Post by OSWorX » Sun Feb 27, 2022 5:28 pm

Wie wir aktuell feststellen mussten, ist der Abzockerverein VSW wieder sehr aktiv, wahrscheinlich benötigen sie Geld.
Anders sind deren Aktionen tw. nicht erklärbar.

Der VSW ist ein nach § 8 Abs. 3 Nr. 2 UWG in die Liste der qualifizierten Wirtschaftsverbände eingetragener Abmahnverein mit Sitz in Berlin.
Im Gegensatz zu anderen, wie z.B. dem Abmahnverband IDO, mahnt dieser Verein jedoch auch seinen eigenen Mitglieder ab - was soweit ja mal gut ist.

Der VSW mahnt vor allem wettbewerbsrechtliche Verstöße ab, u.a.:
  1. Schleichwerbung
  2. Gekaufte Rezensionen
  3. Werbung mit irreführenden Aussagen
  4. Gesundheitsbezogene Werbeaussagen
  5. Vergleichende Werbung
  6. Fehlende Grundpreisangabe
  7. Fehlerhafte Produktkennzeichnung (z.B. bei Nahrungsergänzungsmitteln und Produkten, die dem Produktsicherheitsgesetz unterliegen)
  8. Fehlerhaftes Impressum
  9. Fehlende Widerrufsbelehrung
  10. Fehlerhafte Einwilligung zur Cookie-Nutzung auf Webseiten
Aus dieser Liste ergeben sich für Shopbesitzer besondere "Herausforderungen" wenn sie z.B. Lebensmittel anbieten. Denn hier ist besonders auf folgende Punkte zu achten:
  • Grundpreise
  • Produkteigenschaften
  • Lieferzeiten
  • Angebotspreise
Ein weiteres Problem des VSW sind die tw. extrem kurzen Zeiten welche mit einer Abmahnung bzw. Unterlassungserklärung ausgeprochen werden.

Wichtig in allen Fällen: schnell reagieren!

Und nicht "einfach so" das Geforderte unterschreiben bzw. bezahlen.
Besser den Anwalt (muss Spezialist für Internetrecht sein, nicht nur allgemein) aufsuchen und ihm den Fall übergeben.
Und die abgemahnten Punkte so rasch wie möglich ver-/ausbessern, denn sollte der Shop weiterhin mit den abgemahnten Punkten Online bleiben, wird es richtig teuer.

Wurde eine Frist gesetzt (ist in den meisten Fällen), muss auf alle Fälle bis dahin reagiert werden (besser vorher) - sie ohne Antwort verstreichen zu lassen wäre die größte Dummheit welche man begehen kann.

Sollte eine Umsetzung der abgemahnten Punkte binnen der gesetzten Frist nicht möglich sein, muss der Webshop Offline geschaltet werden, denn ab jetzt haben die ein besonders Auge darauf - und es wird immer teurer und teurer.

Und wer jetzt glaubt, dass diese Praxis nur Betriebe (Webshops) aus Deutschland betrifft, denn muss ich (bzw. der VSW) eines Besseren belehren.
Zitat von deren Webseite:
Für das Vorgehen des Verbandes ist es dabei unerheblich, ob die zu beanstandende unzulässige Wettbewerbshandlung von einem deutschen Unternehmen oder einem ausländischen Mitbewerber begangen wird, soweit nur die durch die deutsche Wettbewerbsordnung geschützten Interessen der Mitbewerber und Verbraucher beeinträchtigt sind.
Generell wird empfohlen vor der Veröffentlichung des Webshops einen qualifizierten Rechtsbeistand aufzusuchen und den Webshop überprüfen zu lassen.

Eine Teilnahme an einer der "Geprüften Webshop Anbieter" mag einen gewissen Schutz bieten, aus Erfahrung aber sind deren Betreiber mehr am Umsatz interessiert als dass diese "geprüften" Webshops dann tatsächlich den aktuell gültigen Gesetzen entsprechen!

Um Rezensionen (besonders gekaufte) gab es in der Vergangenheit mehrmals große Aufregung (siehe z.B. Amazon).
Von solchen "erworbenen Rezensionen" ist dringenst abzuraten!
Es gibt zwar dafür diverse Anbieter, deren Angebote sollte man jedoch keinesfalls in Anspruch nehmen.
Auch Bewertungsplattformen bzw. -betreiber (z.B. eKomi) sind mit äußerter Vorsicht zu betrachten, oftmals fehlen hier gesetzliche Voraussetzungen wie z.B. die Datenweitergabe in Drittstaaten nach der DSGVO.

Denn wenn einmal eine Abmahnung oder Unterlassungserklärung kommt, ist es zu spät.
Und eine solche Beratung in der Regel wesentlich günstiger kommt als allfällige Strafen, welche (wenn nach UWG [Unlauteres Wettbewerbsgesetz] ausgeprochen werden) bis zu 100.000,- Euro pro Einzelfall kommen können.

Siehe dazu auch diesen Beitrag: Grundvorausetzungen für Webshops

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