All diejenigen Händler welche Umsatzsteuerpflichtig sind und auch auf Marktplätzen wie Amazon, eBay usw. vertreten sind, müssen spätestens ab 1. Oktober 2019 müssen den Betreibern der Markplätze ihre umsatzsteuerliche Erfassung nachweisen.
Diese Umsatzsteuerbescheinigung nach §22f UStG bekommen alle Händler bei ihrem zuständigen Finanzamt.
Mehr darüber hier: https://t3n.de/news/ust-umsatzsteuer-be ... 2-1198416/
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