Hallo,
da mein Shop nur digitale Produkte anbietet, müsste mein Widerrufsrecht anders aussehen als das übliche nehm ich an. Soweit ich es verstand kann innerhalb 14 Tagen widerrufen werden solange kein Download begonnen wurde.
Für die Serials zu der downloadbaren Software, nutze ich ein Modul, welches die Serials im Kundenkonto zeigt sobald der Vorgang complete (also Geld eingetroffen) ist.
Da mit Geldeingang aber noch kein Download begonnen wurde, könnte der Kunde die Serial nehmen und dann widerrufen. Dumme Sache dann.
Die Serials können nicht zusammen mit der Software als Zip angeboten werden, weil das zu viel Handarbeit wäre. Bis jetzt ist es größtenteils automatisiert was den Import von Produktbeschreibungen, Bilder und Serials betrifft.
Vorstellbar wäre, die Serials erst nach erstem Download anzuzeigen.
Liege ich richtig mit meinen Überlegungen? Kann jemand Tipps geben zum Recht oder Serialproblem?
Gruß
oputz
da mein Shop nur digitale Produkte anbietet, müsste mein Widerrufsrecht anders aussehen als das übliche nehm ich an. Soweit ich es verstand kann innerhalb 14 Tagen widerrufen werden solange kein Download begonnen wurde.
Für die Serials zu der downloadbaren Software, nutze ich ein Modul, welches die Serials im Kundenkonto zeigt sobald der Vorgang complete (also Geld eingetroffen) ist.
Da mit Geldeingang aber noch kein Download begonnen wurde, könnte der Kunde die Serial nehmen und dann widerrufen. Dumme Sache dann.
Die Serials können nicht zusammen mit der Software als Zip angeboten werden, weil das zu viel Handarbeit wäre. Bis jetzt ist es größtenteils automatisiert was den Import von Produktbeschreibungen, Bilder und Serials betrifft.
Vorstellbar wäre, die Serials erst nach erstem Download anzuzeigen.
Liege ich richtig mit meinen Überlegungen? Kann jemand Tipps geben zum Recht oder Serialproblem?
Gruß
oputz
Meines Wissens kann ein Widerrufsrecht bei digitalen Gütern ausgeschlossen werden.
Siehe dazu auch: http://www.janolaw.de/newsletter/hinter ... _lid=71098
Am besten einen darauf spezialisierten Rechtsanwalt befragen oder zur Kammer / Berufsgenossenschaft der Du angehörst gehen und die damit 'quälen'.
Hinweis: ich bin weder Rechtsanwalt noch übernehme ich für obigen Hinweis irgendwelche Haftungen!
Und wie ich dir schon mal geschrieben habe (und das gilt im Prinzip für alle die mein Modul LEGAL) verwenden: anstatt bei den automatischen Texten zu Emails jedesmal komplette Texte mitzusenden, macht es mehr Sinn nur die LInks mitzusenden.
Auch das ist rechtlich möglich.
Bezüglich des Widerrufsrechts & digitale Güter (siehe Link): dazu diese ausschliessen.
Siehe dazu auch: http://www.janolaw.de/newsletter/hinter ... _lid=71098
Am besten einen darauf spezialisierten Rechtsanwalt befragen oder zur Kammer / Berufsgenossenschaft der Du angehörst gehen und die damit 'quälen'.
Hinweis: ich bin weder Rechtsanwalt noch übernehme ich für obigen Hinweis irgendwelche Haftungen!
Und wie ich dir schon mal geschrieben habe (und das gilt im Prinzip für alle die mein Modul LEGAL) verwenden: anstatt bei den automatischen Texten zu Emails jedesmal komplette Texte mitzusenden, macht es mehr Sinn nur die LInks mitzusenden.
Auch das ist rechtlich möglich.
Bezüglich des Widerrufsrechts & digitale Güter (siehe Link): dazu diese ausschliessen.
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Hallo und danke für den Link.
Dort ist keine Rede von den 14 Tagen. Muss ich wohl woanders gelesen haben.
Den Widerruf möchte ich eigentlich nicht ausschließen. Gehört für mich zur Kundenfreundlichkeit, dass man vom Kauf zurücktreten kann, solange nichts downgeloaded wurde innerhalb der 14 Tage.
Interessant wäre wie ich das Anzeigen der Serials erst nach dem 1. Klick auf Download zustande bringen könnte.
Anzahl Downloads steht auf 3. Das schreit nach if Downloads < 3 dann display: block oder Ähnliches.
Dort ist keine Rede von den 14 Tagen. Muss ich wohl woanders gelesen haben.
Den Widerruf möchte ich eigentlich nicht ausschließen. Gehört für mich zur Kundenfreundlichkeit, dass man vom Kauf zurücktreten kann, solange nichts downgeloaded wurde innerhalb der 14 Tage.
Interessant wäre wie ich das Anzeigen der Serials erst nach dem 1. Klick auf Download zustande bringen könnte.
Anzahl Downloads steht auf 3. Das schreit nach if Downloads < 3 dann display: block oder Ähnliches.
14 Tage gilt generell ein Widerruf in Europa (= Mindestdauer, Händler [=Verkäufer] kann auch länger angeben wenn er möchte) - ODER 1 Monat (abhängig davon WANN der Kunde [=Käufer] davon Kenntnis erlangte - siehe Links unten!)oputz wrote:Hallo und danke für den Link.
Dort ist keine Rede von den 14 Tagen. Muss ich wohl woanders gelesen haben.
Das Problem ist dass wenn KEIN Widerruf angegeben ist bzw. dem Kunden zur Kenntnis gebracht wurde (= BRINGschuld - heisst der Kunde muss NICHT selber danach suchen, dann wäre es eine HOLschuld) es länger dauert (siehe unten).
Siehe (gilt hauptsächlich für Deutschland, tw. auch für AT):
http://dejure.org/gesetze/BGB/360.html
http://de.wikipedia.org/wiki/Widerrufsrecht
http://www.e-recht24.de/artikel/ecommer ... -2011.html
http://www.versandhandelsrecht.de/inter ... ternet.php
http://www.it-recht-kanzlei.de/1/8._War ... t-faq.html
Wichtig in diesem Zusammenhang ist auch das Datum 13. Juni 2014 da an diesem Tag das sogenannte Rückgaberecht entfällt und es ab dann nur mehr ein Widerrufsrecht geben wird (gilt für alle EU-Länder).
Auch nicht zu vergessen die sogenannte '40-Euro-Klausel' (diese gilt wiederum nicht beim Rückgaberecht!).
Das wäre das schlechteste überhaupt!oputz wrote:Den Widerruf möchte ich eigentlich nicht ausschließen. Gehört für mich zur Kundenfreundlichkeit, dass man vom Kauf zurücktreten kann, solange nichts downgeloaded wurde innerhalb der 14 Tage.
Denn wenn gar kein oder ein fehlerhafter Widerruf (Rückgaberecht) gegeben ist, gilt das Ganze sechs (6) Monate - unter Umständen noch länger!
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In diesem Text einer Anwaltskanzlei http://blog-it-recht.de/2013/01/22/der- ... rderungen/ steht aber u.a. "Die Versendung nur eines Links zu den AGB per E-Mail ist daher nicht ausreichend."OSWorX wrote:... anstatt bei den automatischen Texten zu Emails jedesmal komplette Texte mitzusenden, macht es mehr Sinn nur die LInks mitzusenden.
Auch das ist rechtlich möglich....
Ich bin kein Anwalt und weiss darüber nicht genug. Ich sehe hier halt nur widersprüchliche Angaben und frag höflich nach.
Viele Grüsse
Karsten
Ich letztendlich auch nicht.Heartcore wrote:Ich bin kein Anwalt und weiss darüber nicht genug. Ich sehe hier halt nur widersprüchliche Angaben und frag höflich nach.
Aber - wozu gibt es einerseits Suchmaschinen und andererseits Spezialisten (Anwälte) dafür.
Shopbesitzer bewegen sich generell auf einem sehr dünnen Eis.
Hier ein paar Euro zu sparen und später für eine Abmahnung den mind. 10-fachen Betrag einer Rechtsberatung zu bezahlen halte ich einfach gesagt 'nur für Dumm'.
Ich kann weder etwas für diese tw. hirnrissigen Gesetze noch für die Typen die glauben sie in Form von irgend welchen Urteilen (Richter) interpretieren zu müssen - nur weil ihnen eine schwarze Robbe das Recht dazu verleiht.
Recht kommt oft in etwa der Medizin ähnlich - beides ähnelt sehr der Scharlatanerei.
Was den o.a. Artikel bzw. Text und/oder Link betrifft, so ist es fast wie bei allem was mit Recht zu tun hat: man muss genau lesen:
Sende ich daher eine Bestellbestätigung oder Rechnung wird ein Link nicht genügen, ist es dagegen ein Newsletter dann sehr wohl.„Textform“ erfordert, dem Verbraucher die Informationen so zur Verfügung zu stellen, dass der Händler den Text nicht mehr verändern kann. Die Versendung nur eines Links zu den AGB per E-Mail ist daher nicht ausreichend.
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Ja, das sehe ich ziemlich ähnlich, mit der Scharlatanerei.
Ich wollte nur drauf hinweisen, da ich annehme, dass du einen Anwalt konsultiert hast, andere Anwälte etwas anderes zu dem Thema sagen. Wie weiss man nun, welcher Anwalt da "richtig liegt", bzw wie bist Du zu dem Schluss gekommen, dass es mit dem Link eine rechtssichere Lösung ist?
Ich stelle deine Arbeit keinesfalls in Frage, die ist grossartig! Nur der Schluss zu dem du gekommen bist muss ja Gründe haben und glaub mir, ich möchte gerne zu demselben Schluss kommen, denn jedesmal den ganzen Text an die Mail zu hängen ist irgendwie albern
Ich wollte nur drauf hinweisen, da ich annehme, dass du einen Anwalt konsultiert hast, andere Anwälte etwas anderes zu dem Thema sagen. Wie weiss man nun, welcher Anwalt da "richtig liegt", bzw wie bist Du zu dem Schluss gekommen, dass es mit dem Link eine rechtssichere Lösung ist?
Ich stelle deine Arbeit keinesfalls in Frage, die ist grossartig! Nur der Schluss zu dem du gekommen bist muss ja Gründe haben und glaub mir, ich möchte gerne zu demselben Schluss kommen, denn jedesmal den ganzen Text an die Mail zu hängen ist irgendwie albern

Ich suche das mit den Linksache und melde mich dazu wieder.
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