Danach ist verstärkt mit Abmahnungen zu rechnen.
Was ist diese Richtlinie?
- Bei Rabattaktionen muss der niedrigste Preis angegeben werden, welcher innerhalb der letzten – mindestens – 30 Tage vor der Preisermäßigung angewandt wurde (nach PAngV)
- Grundpreise sind immer in 1 Liter/Kilo/Meter anzugeben (anstatt wie bisher auch in 100 ml/gr/m)
- Pfandbeiträge müssen neben dem Gesamtpreis angezeigt werden
- Händler müssen bei Produktbewertungen angeben, ob diese auf ihre Echtheit geprüft werden. Findet eine Überprüfung statt, muss auch über das Wie informiert werden
- Auf Online-Marktplätzen muss darüber informiert werden, ob das Produkt von einem privaten oder gewerblichen Verkäufer angeboten wird
- Online-Marktplätze müssen außerdem darüber informieren, wie Hauptparameter und deren relative Gewichtung die Rankings von Suchergebnissen beeinflussen
- Änderungen in der Widerrufsbelehrung für digitale Produkte
- Bei bestimmten Wettbewerbsverstößen können auch Verbraucher einen Schadensersatz geltend machen
* Verbraucherrechte-Richtlinie (2011/83/EU)
* Richtlinie über den Schutz der Verbraucher bei der Angabe der Preise der ihnen angebotenen Erzeugnissen - Preisangabenrichtlinie (98/6/EG)
* Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken (2005/29/59 EG)
* Richtlinie über missbräuchliche Klauseln in Verbraucherverträgen (93/13/EWG)
Siehe:
EU-Verordnung
Artikel beim Händlerbund