Eine sehr wichtige Änderung zur PAngV wird ab den 28. Mai 2022 enstehen.
Denn ab diesem Datum müssen die Grundpreise immer in vollen Einheiten angegeben werden!
Dafür wurde die Preisangabenverordnung (PAngV) angepasst.
Siehe auch: dt. Gesetz sowie österr. Gesetz
Bis jetzt ist es so, dass wenn z.B. von einem Artikel mehrere Varianten angeboten werden, der Grundpreis wie folgt angezeigt werden muss.
Das Gesetz sagt dazu aktuell: übersteigt die Menge (der Inhalt) nicht 250 (gr,ml,cm), so darf der Grundpreis in 100 (gr,ml,cm) angegeben werden.
Beispiele
1 Glas Gurken.
Da die Füllmenge über 250 (ml,gr,m) liegt, ist die Anzeige immer für 1 Kilo (Liter/Meter) anzeigen:
Öl, mit 100ml & 250ml.Preis für 1kg 8.06 €
Da hier 250 das Maximum ist, darf 100 angewendet werden (aktuell).
Option 1 = 100ml 3,60 € Preis für 100ml 3,60 €
Option 2 = 250ml 6,10 € Preis für 100ml 4,1 €
Oder mit 250:
Ab den 28.5.2022 hat die Anzeige immer per 1 (Liter bzw. Kilogramm bzw. Meter) zu erfolgen!Option 1 = 100ml 3,60 € Preis für 250ml 9,- €
Option 2 = 250ml 6,10 € Preis für 250ml 6,10 €
Das würde dann so aussehen (plus 3. Option):
Eine Besonderheit ergibt sich z.B. wenn der Artikel aus Abtropfgewicht und Füllmenge besteht.Option 1 = 100ml 3,60 € Preis für 1l 36,- €
Option 2 = 250ml 6,10 € Preis für 1l 24,40 €
Option 3 = 500ml 10,90 € Preis für 1l 21,80 €
Bei einigen muss in der Produktansicht beides angezeigt werden.
Beispiel:
Die ausgewählte Option mit allen Preisbestandteilen muss in weiterer Folge klar ersichtlich sein, so z.B. über dem Button mit welchem man das Produkt in den Warenkorb legt.Option 1 = 100ml 3,60 € Preis für 1l (Füllmenge) 36,- €
Option 2 = 250ml 6,10 € Preis für (Füllmenge) 1l 24,40 €
Option 3 = 500ml 10,90 € Preis für (Füllmenge) 1l 21,80 €
Sowie dann abschließend in der verpflichtenden Buttonlösung.
Ein weiterer sehr wichtiger Punkt ist der "Statt-Preis" bzw. wie in Zukunft Preisermässigungen angezeigt werden müssen.
Damit wird der bisherigen Praxis (z.B. Preis wird für die Aktion angehoben und dann damit beworben, dass es xx% Rabatt gäbe).
So muss ab dem 28.5.2022 der bisher niedrigste Gesamtpreis der letzten 30 Tage angezeigt werden.
Eine Zusammenfassung der anstehenden Änderungen ist bei der IT-Recht Kanzlei zu finden.
Es wird empfohlen mit der Umstellung nicht bis zum letzten Moment zu warten.
Denn eines ist so sicher wie das "Amen im Gebet": mit 28.5.2022 00:01 werden die Abzockervereine und -anwälte verstärkt danach suchen und reihenweise Abmahnungen versenden!