Ich werde immer wieder gefragt, ob das Modul Zahlartengebühr in Europa (EU) angewendet werden darf.
Bis Ende 2017 war das kein Problem, dann aber wurde das Einheben dieser Gebühren verboten.
Speziell für Gebühren von Sofort (Sofortüberweisung / Klarna), PayPal, Kreditkarten und EC-Karten - gibt es jetzt ein Urteil vom Dezember 2018 dazu.
Mehr unter https://shopbetreiber-blog.de/2019/04/1 ... nd-paypal/
Ausserhalb der EU und für Shops welche nicht in die EU verkaufen, ist die Einhebung solcher Gebühren weiterhin möglich.
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