Post by OSWorX » Mon Aug 08, 2016 11:50 pm

Am 28.7.2016 wurde ein EuGH-Urteil veröffentlicht welches den Satz Es gilt deutsches Recht entgültig für unzulässig erklärt.
Shopbetreiber sollte extrem aufpassen und ihre Bedingungen und Texte danach durchsuchen und anpassen.

Kurz zusammengefasst (aber das war immer schon so!) gilt immer das Verbaucherrecht des Landes aus dem der Käufer kommt - und nicht das Recht des Landes aus dem der Verkäufer ist.

Bzgl. Datenschutz und der jeweiligen Ländergesetze schaut es etwas anders aus.

Mehr dazu hier: http://www.shopbetreiber-blog.de/2016/0 ... rechtswahl

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