Diese Verordnung ersetzt die Richtlinie 2001/95/EG, auch bekannt als Allgemeine Produktsicherheitsrichtlinie, und damit in weiten Teilen auch das Produktsicherheitsgesetz (ProdSG).
Die GPSR ist ab dem 13. Dezember 2024 gültig!
Wichtig ist, dass sie für alle Onlineshops gültig ist, sowohl im B2C als auch im B2B Geschäft.
Und - sie gilt auch für Anbieter welche Produkte selber herstellen (DIY)!
Es gibt ein paar Ausnahmen für welche diese Verordnung nicht gilt:
- Human- und Tierarzneimittel
- Lebensmittel
- Futtermittel
- lebende Pflanzen und Tiere
- tierische Nebenprodukte und Folgeprodukte
- Pflanzenschutzmittel
- Beförderungsmittel
- Luftfahrzeuge
- Antiquitäten
- Produkte, die vor ihrer Verwendung repariert oder wiederaufgearbeitet werden müssen, wenn diese Produkte dahingehend eindeutig gekennzeichnet in Verkehr gebracht wurden.
Welche Anforderungen die GPSR sowohl für Händler als auch Hersteller darstellt, kann u.a. in diesen Beiträgen nachgelesen werden:
https://eur-lex.europa.eu/legal-content ... 32023R0988
https://www.it-recht-kanzlei.de/eu-prod ... chten.html
https://www.wko.at/oe/handel/versandhan ... ormationen
https://www.ihk.de/bodensee-oberschwabe ... it-5834860
https://www.haendlerbund.de/de/ratgeber ... verordnung
Hier noch ein Video dazu: https://www.youtube.com/watch?v=raFawsfeTxw