Post by OSWorX » Tue Apr 12, 2022 4:40 pm

Nachdem am 13.6.2014 durch die Umsetzung der Verbraucherrichtlinie auch die Widerrufsbelehrung in Webshops verpflichtend eingeführt bzw. umgesetzt wurde, war es lange Zeit dazu ruhig.
Das ändert sich jetzt mit 28. Mail 2022.

Ab diesem Datum ist es verpflichtend die - erreichbare - Telefonnummer in dieser anzugeben.
Die bisherige Pflichtangaben der Faxnummer (wennn vorhanden) entfällt damit - kann aber weiterhin angeführt werden.

Da die Telefonnummer schon bisher verpflichtend im Impressum angeführt werden müsste - keine kostenpflichtige und muss erreichbar sein - sollte daher diese Angabe in der Widerrufsbelehrung (welche ebenfalls verpflichtend ist) kein Problem darstellen.

Im Zuge dieser Mitteilung ein weiterer sehr wichtiger Hinweis.

Sollte die Widerrufsbelehrung nicht vorhanden sein, oder nicht richtig ausgeführt, wird das zu empfindlichen Strafen führen (Abmahnungen der Abzockermafia inklusive).
Viel wichtiger in diesem Zusammenhang aber ist, dass sich die Widerrufsdauer dann von 14 Tagen auf 1 Jahr plus 14 Tage verlängert.

Da der 28. Mai 2022 ein Samstag ist, sollte die Anpassung daher schon früher erfolgen.
Denn die sogenannten "Verbraucherverbände" und die "Abzockermafia" werden sicher nicht untätig bleiben nur weil ein Wochenende bevorsteht.

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