Vor ein paar Tagen hat das OLG München in einem Rechtstreit der VZ NRW gegen Mediamarkt ein Urteil veröffentlicht, in welchem es um die genau Angabe der Lieferzeit geht.
Kurz gesagt: Angaben wie 'Ungefähr', 'Bald', 'Demnächst', usw. sind verboten und können auch nach dem UWG abgemahnt werden (dann wird es richtig teuer).
Zum Urteil: https://www.verbraucherzentrale.nrw/pre ... ktde-27801
Mit dem Modul wie z.B. Produkteigenschaften lassen sich solche Angaben einfach umsetzen: https://osworx.net/Productivity/Productattributes
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