Wobei es diesmal weniger um hirnrissige Vorschriften geht, als mehr um der Kunden Wohl.
Gemeint ist die Lebensmittelinformaitonspflichten-Verordnung (LMIV) welche zwar schon generell seit 13.12.2014 in Kraft ist, jetzt kommen aber mit 13.12.2016 weitere Kennzeichnungspflichten dazu.
So heisst es:
Der Brennwert ist aus dem Anhang der Verordnung selber zu errechnen, die Verordnung kann hier (PDF der EU) geladen werden (siehe Seite 45):Ab dem 13. Dezember 2016 müssen weitere Angaben zur Nährwert-Deklaration gemacht werden.
Die verpflichtende Nährwertdeklaration muss dabei folgende Angaben enthalten:
Brennwert
Fettmenge, gesättigte Fettsäuren, Kohlenhydrate, Zucker, Eiweiß, Salz
Weiters kann in unmittelbarer Nähe zur Nährwertdeklaration eine Angabe gemacht werden, wonach der Salzgehalt ausschließlich auf die Anwesenheit natürlich vorkommenden Natriums zurückzuführen ist.
http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/Lex ... 063:DE:PDF
Wünsche somit fröhliches Berechnen.