Post by OSWorX » Fri Jan 03, 2014 6:21 pm

OpenCart (ab Version 1.5.x) verwendet ein Rechnungsnummernvorzeichen welches in den Einstellungen
System > Einstellungen > REITER Optionen >> Feld Rechnungs.Nr. Vorzeichen
eingestellt wird:
invoice_prefix.png

Rechnungssummer Vorzeichen - invoice_prefix.png (4.7 KiB) Viewed 7458 times

Rechnungen werden darauf immer mit diesem Vorzeichen ausgestellt.

Ändert sich nun das Jahr, muss der Wert in diesem Feld angepasst werden, da ansonsten die Rechnungsnummer

1. weiter mit forlaufender Nummer
2. mit falschem Vorzeichen

ausgestellt werden und man damit mit dem Finanzamt (und der Buchhaltung sowieso) ein Problem bekommt.

Wird nun das Rechnungsvorzeichen in der Systemsteuerung geändert, wird es ab dann sofort für alle weiteren Aufträge verwendet.
ERstellt man nun eine Rechnung, wird dieses Vorzeichen als Marker innerhalb der Datenbank verwendet und hat es sich gegenüber dem Vorjahr geändert (z.B. Re-2013- > Re-2014-) wird mit der Nummerierung wieder bei 1 begonnen.

Es ist daher wichtig die Anpassung gleich mit dem Jahreswechsel bzw. dem Ende/Beginn des Finanzjahres zu machen!
Hier gilt es dann ebenso aufzupassen in welcher Zeitzone der Server steht, da der Datumswechsel (und damit die Steuerung der Jahreszahl) damit verbunden ist.

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Post by Peppie » Mon Feb 06, 2017 12:03 am

Super, diese erklärende Information hat mir sehr geholfen.
Vielen Dank !
:)

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Post by Kwitschibo » Thu Nov 02, 2017 7:54 pm

Generell gibt es zu dem Thema keine gesetzliche Vorgabe. Es muss nur eine plausible Nummerierung sein. Es gibt immer mal wieder Steuerberater und Amtsschimmel die wegen der Nummerierung rummosern.

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Post by OSWorX » Wed Nov 29, 2017 4:57 pm

Kwitschibo wrote:
Thu Nov 02, 2017 7:54 pm
Generell gibt es zu dem Thema keine gesetzliche Vorgabe. Es muss nur eine plausible Nummerierung sein. Es gibt immer mal wieder Steuerberater und Amtsschimmel die wegen der Nummerierung rummosern.
Soweit nicht unrichtig.
Aber, die Nummern müssen (!!) fortlaufend sein.
Ob sie aus Buchstaben ABCDEF, Zahlen 123456, gemischt ABC123 bestehen ist vollkommen egal - auch wenn manche sich daran stören, gegen ein Gesetz (zumindest aus den Ländern des EU-Raums mit denen ich zu tun habe) verstößt das nicht.

Auch eine Jahreszahl und (wieder) fortlaufende Numemrung ist möglich: 2017001234 oder 2017-1234

Man muss sie dem Finanzprüfer oder Finanzamt nur erklären können, oder nicht mal das - fortlaufend müssen sie sein.
Und ebenso die Gutschriften welche sich immer (!) auf eine Rechnungsnummer zu beziehen haben.

Am leichtesten wird man sich tun, wenn man die Nummerierung an den Nummerkreis der doppelten Buchhaltung anlehnt, denn dann ist sofort ersichtlich um was sich die Rechnung handelt.

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